Seit meinem Artikel über die Gewerbeauskunft Zentrale haben mich viele Zuschriften von Leser und Leserinnen erreicht. Erst vor kurzem bekam ich folgende E-Mail mit der Bitte um Veröffentlichung, der ich hier nachgehen möchte. Bitte verstehen Sie diese E-Mail nicht als Rechtsberatung.
Sehr geehrte Damen und Herrn,ich glaube eine Möglichkeit gefunden zu haben, wie zumindest einer kleinen Gruppe der GWE – Geschädigten geholfen werden kann, und zwar den GbR’s, sofern sie nicht unternehmerisch tätig sind, d.h. Anwälten, Architekten, Ärzten etc.Ich habe folgendes Schreiben entworfen, das ich aber noch nicht verschickt habe, da ich die „Vertragsunterlagen“ von der GWE erst kürzlich angefordert habe.GWE GmbH – Adresse unkenntlich gemacht
Ihr Zeichen 1……Sehr geehrter Herr C…..,wie vermutet, existiert kein Vertragsverhältnis zwischen unserm Büro und Ihrer GmbH.Sie sind Ihrer Sorgfaltspflicht als Geschäftsführer einer GmbH nicht nachgekommenund haben Ihre Formulare an eine GbR gesandt.Unsere GbR ist ein Zusammenschluss von 2 natürlichen Personen, die einer freiberuflichen Kammertätigkeit nachgehen, s.a. BGH Urteil vom 23. Oktober 2001. Als solche ist sieeine Verbraucherin, die Bestimmungen des Verbraucherschutzrechtes gem BGB sindanzuwenden, Ihr Formular entspricht diesen Bestimmungen nicht, daher ist ein Vertrag nichtzustande gekommen.Sollten Sie der Auffassung unseres Kammer Juristen nicht folgen können, sind wir gerne bereit, diese durch eine Feststellungsklage bestätigen zu lassen.Angehörige der freien Berufe betreiben kein Gewerbe, sie unterliegen nicht der Gewerbe-ordnung und nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt, eine Eintragung in Ihr„Gewerberegister“ ist somit unzulässig und widerspricht unserem Standesrecht.Wir fordern daher die sofortige Löschung Ihres Eintrages. Sollte diese nicht bis spätestens……………….umfassend, d.h. auch auf allen Suchmaschinen erfolgt sein, werden wir dienötigen Schritte zu Ihren Lasten veranlassen.Der unzulässige Eintrag auf der Internetseite Ihres Unternehmens, dessen Internetpräsensin erster Linie durch Klagen gegen vermeintliche Kunden gegeben ist,ist für ein Architekturbüro unseres Renommees rufschädigend.Diesbezüglich behalten wir uns weitere juristische Schritte vor.Mit freundlichen Grüßen
6 Comments
die sind imme rnoch aktiv im form als „“ eintragun im verzeichnis. Man bekommt eine Brief per post, wo dann in klein steht das der Eintrag kostenfplichtg ist und zwar über 500 euro pro Jahr. Das Brief scheint wie eine von Behore geschrieben, gleiche Papier. Auf der Brief steht auch eine afforderung, innerhalb eine kurzfristige Datum das Ausgefüllte Formular zurückzusenden
Also, nach meine Meinung, klares betrug
Vielleicht sollte man so etwas wirklich mal versuchen. 😉
Wow, sehr netter Post. Danke fürs veröffentlichen!
Konnte mir das Grinsen nicht verkneifen bei diesem Post.
[…] Gewerbeauskunft Zentrale Teil 2 […]
Danke für den Artikel 🙂